Können Reparaturkosten mit der Kaution verrechnet werden?
Ja. Entstehen nach einem Vermietschaden Reparaturkosten, können diese mit der einbehaltenen Kaution verrechnet werden.
Der Schaden wird zunächst im Rückgabeprotokoll dokumentiert und kann anschließend in einen Werkstatt- bzw. Regulierungsprozess überführt werden. Sobald die tatsächlichen Kosten feststehen, kann die Kaution entsprechend verwendet werden:
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Reparaturkosten werden mit der Kaution verrechnet,
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ein verbleibender Restbetrag kann an den Kunden zurückgezahlt werden,
reichen die Kautionsmittel nicht aus, können zusätzliche Kosten separat nachberechnet werden.
So bleibt die Schadensabwicklung direkt mit Kaution und Reparaturprozess verknüpft.