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Was passiert mit der Kaution, wenn bei der Rückgabe ein Schaden festgestellt wird?

Wird bei der Rückgabe ein Schaden festgestellt, kann die Kaution zunächst einbehalten bzw. eingefroren werden.

Der Schaden wird im Rückgabeprotokoll dokumentiert und kann anschließend weiterbearbeitet werden. Dabei können die entstehenden Kosten mit der Kaution verrechnet werden. Je nach Höhe der tatsächlichen Kosten kann die Kaution danach:

  • vollständig freigegeben,

  • teilweise zurückgezahlt

  • oder entsprechend der entstandenen Kosten einbehalten werden.

Zusätzlich kann aus dem Schaden direkt ein Werkstatt- bzw. Regulierungsprozess entstehen, sodass Reparaturkosten und gegebenenfalls eine Versicherung in die weitere Abwicklung einfließen. Dadurch bleibt die Kaution so lange gebunden, bis klar ist, welche Kosten aus dem Schaden tatsächlich entstehen.